Software-Lizenzvertrag für Demonstrations- und Testzwecke

zwischen der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Hansastraße 27 c
80686 München

- nachfolgend Fraunhofer genannt -

für Ihr
Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS, Institutsteil Entwicklung Adaptiver Systeme EAS

Münchner Straße 16
01187 Dresden

- nachfolgend EAS genannt -

und der
natürlichen oder juristischen Person, die die Software Autobench-E nutzt oder anderweitig darauf zugreift

- nachfolgend NUTZER genannt -

I. Präambel

1. EAS verfügt über die Software Autobench-E, die über eine Website als Software as a Service (SaaS) für Demonstrations- und Testzwecke genutzt werden kann. Sie ist über eine Website des EAS erreichbar.

2. Der Nutzer ist an einer zeitlich befristeten Nutzung dieser Software zu Testzwecken interessiert und Fraunhofer ist bereit einen entsprechenden Zugriff auf die Software zu erteilen.

3. Bei Fraunhofer verbleiben alle Rechte an der Software, insbesondere Patentrechte, Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte. Ferner soll die Nutzung weder ausdrücklich noch stillschweigend für einen anderen als den vertraglich festgelegten Gebrauch eingeräumt werden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner Folgendes:

II. Definitionen

1.1 „Object Code" ist die maschinenlesbare Form eines Computerprogramms als ausführbares Programm (binary format), typischerweise das Ergebnis der Verarbeitung des Source Codes durch einen Compiler oder Assembler.

1.2 „Software" ist das Computerprogramm des EAS gemäß Anlage A. Anlage A ist Bestandteil dieses Vertrages.

1.3 „Source Code" ist ein Computerprogramm in für den Menschen lesbarer Form, dass durch einen Compiler oder Assembler zum ausführbaren Object Code eines Computerprogramms wird. Source Code im Sinne dieses Vertrags schließt sowohl die maschinenlesbare Form (source files) als auch die für den Menschen lesbare Form (listing) ein.

III. Vertragsinhalt

1 Nutzung

1.1 Der NUTZER erhält an der Software ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares) auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Fraunhofer stellt den NUTZER für die Dauer des Vertragsverhältnisses die Software des EAS gemäß Anlage A zur Nutzung zur Verfügung. Die Software wird auf Fraunhofer-eigenen Servern betrieben und gewartet.

1.2 Zugriff und Nutzung der Software durch den NUTZER erfolgen über das Internet unter Verwendung eines Internet-Browsers. Fraunhofer stellt dem NUTZER für die Dauer des Vertrages den zur uneingeschränkten vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Speicherplatz für die vom NUTZER durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten zur Verfügung. Fraunhofer treffen hinsichtlich dieser Daten keine Verwahrungs- und Obhutspflichten. Der NUTZER ist für den Inhalt der von ihm oder seinen autorisierten Mitarbeitern eingestellten oder von diesen erzeugten Daten vollständig allein verantwortlich. Fraunhofer nimmt insoweit keine Überprüfungen dieser Daten vor.

1.3 Der NUTZER ist nicht berechtigt Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen.

1.4 Fraunhofer werden aufgrund dieser Vereinbarung keine Eigentumsrechte an den Informationen erteilt, die der NUTZER Fraunhofer im Rahmen der Nutzung der Software übermittelt. Diese stehen allein dem NUTZER zu. Dies betrifft insbesondere die Ursprungsdaten sowie die Rechenergebnisse der Software.

Fraunhofer ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt sämtliche vom NUTZER erhaltenen Informationeninsbesondere Ursprungsdaten sowie Ergebnisse der Nutzung der Software durch den NUTZER insbesondere Rechenergebnisse vollständig zu löschen.

1.5 Der NUTZER räumt Fraunhofer ein nichtausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den hochgeladenen Daten zur Weiterentwicklung der Algorithmen ein, die der Software zugrunde liegen. Hierdurch erhöht sich der Gesamtmehrwert für alle Nutzer des Webtools.

2 Zugriff, Updates, Support

2.1 Die Software ist über eine Website erreichbar, deren URL EAS jederzeit ohne Information an den NUTZER ändern kann.

2.2 Die Software wird nur über eine Website zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Weder Source Code noch Object Code werden übergeben. Fraunhofer weist den NUTZER darauf hin, dass keine 100%ige Verfügbarkeit der Nutzung der Software garantiert werden kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Fraunhofer stehen, so dass Fraunhofer insoweit von seiner Leistungspflicht befreit ist.

2.3 Es bestehen seitens Datenupload, -download und Nutzung keine Vorbedingungen. Eine weitergehende Vermittlung von Kenntnissen zur Nutzung der Software für den vertraglich vorgesehenen Zweck insbesondere Schulungen bedürfen einer gesonderten entgeltpflichtigen Vereinbarung.

2.4 Erstellt Fraunhofer während der Laufzeit des Vertrages im eigenen Ermessen Updates und Upgrades (Upgrades sind definiert als Updates mit Funktionserweiterungen) der Software und stellt diese dem NUTZER zur Verfügung, hat der NUTZER keine zusätzliche Vergütung zu zahlen. Updates und Upgrades auf Wunsch des NUTZERs z.B. für Anpassungen zur Integration in Computerprogramme des NUTZERs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung insbesondere über die Höhe des Entgelts und den Umfang der Arbeiten.

2.5 Fraunhofer darf sich zur Durchführung des Vertrages auch Dritter bedienen, wenn diese zu einer entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind, da zur Durchführung des Vertrages ggf. eine enge Zusammenarbeit mit weiteren externen Partnern notwendig ist wie z.B. einem Cloudanbieter bei dem die Software gehostet wird. Der NUTZER erlaubt dabei ausdrücklich die Weitergabe von Rechten und Pflichten, die auch Fraunhofer eingeräumt wurden.

3 Entgelt

Die Gewährung der Nutzung ist kostenlos.

4 Geheimhaltung

4.1 Beide Vertragspartner werden von dem jeweils anderen Vertragspartner mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen und Unterlagen geheim halten und alle den Umständen nach angemessenen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern sowie diese Informationen nur zur Durchführung des Vertrages verwenden. Mitarbeiter beider Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu verpflichtet sind, zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit sie Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten.

4.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Informationen entfällt, soweit diese

  • dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,

  • der Öffentlichkeit nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des jeweiligen Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden

oder

  • im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem jeweiligen Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

4.3 Die beiderseitige Geheimhaltungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Vertragsende.

4.4 Die Vertragspartner verpflichten sich - soweit erforderlich - die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Form einzuhalten. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern, Zulieferern und anderen Personen auferlegen.

4.5 Die Vertragspartner gehen davon aus, dass zur rationelleren Gestaltung des innerbetrieblichen Ablaufs auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronisch verwalteten Dateien gespeichert und ausgewertet werden dürfen.

4.6 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden zur Erleichterung und Beschleunigung der Abwicklung Informationen und Daten auf elektronischem Weg ausgetauscht. Es wird kein Vertragspartner Ansprüche aus dem Umstand herleiten, dass Daten, die über das Internet versendet werden, nicht zuverlässig gegen Zugriffe Dritter geschützt werden, verändert, verfälscht, verloren gehen, verzögert übermittelt oder mit Viren befallen sein können. Vereinbarungen über Verschlüsselungstechniken u.ä. werden ggf. gesondert geschlossen.

5 Datenschutz

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses verarbeitet EAS personenbezogene Daten der autorisierten Mitarbeitenden des NUTZERs, wenn diese im Rahmen von Ziffer 1 auf die Software zugreifen (IP-Adresse, Benutzer OS, Datum des letzten Besuchs, Postleitzahl). Die Datenverarbeitung findet im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen und unter der alleinigen Festlegung von Zwecken und Mitteln der Verarbeitung durch EAS statt. Bei der Wahrnehmung von Pflichten nach dem Datenschutzrecht unterstützen sich die Vertragsparteien im notwendigen Umfang gegenseitig.

6 Haftung, Schutzrechte Dritter

6.1 Die Software wurde unter Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt und anerkannter Regeln der Technik entwickelt.

6.2 DerNUTZER bestätigt mit der Bestätigung der Bedingungen dieses Vertrages durch einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche, dass bekannt ist, dass die Software im Ergebnis lediglich eine deskriptive Beschreibung der identifizierten Anomalien sowie der Vorher/Nachher-Analyse liefert. Fraunhofer übernimmt keine Verantwortung für die durch den NUTZER vorgenommenen Interpretationen und abgeleiteten Maßnahmen.

6.3 Fraunhofer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung von Fraunhofer für mittelbare Schäden insbesondere entgangenen Gewinn sowie Folgeschäden ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen.

6.4 Der NUTZER stellt Fraunhofer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Werbeaussagen von NUTZER, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder nach den von der Rechtsprechung zur Produzentenhaftung bei Verschulden entwickelten Grundsätzen (§ 823 BGB) oder anderen Vorschriften der Gefährdungshaftung (z.B. Produkthaftungsgesetz, Medizingerätegesetz, Arzneimittelgesetz etc.) geltend gemacht werden.

6 Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Dieser Vertrag tritt mit Bestätigung der Bedingungen dieses Vertrages durch den NUTZER mit Hilfe eines Klicks in Kraft und hat eine Laufzeit, die auf die ununterbrochene Dauer des jeweiligen Zugriffs des NUTZERS auf die Website beschränkt ist. Bei erneuten Zugriff beginnt die Laufzeit erneut zu laufen.

6.2.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

6.2.2 Wichtige Gründe für Fraunhofer oder im Falle von (b) einem der Vertragspartner liegen insbesondere vor, wenn

(a) der NUTZER eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung vornimmt, die nicht durch diesen Vertrag gestattet ist und diese auch nicht nach schriftlicher Abmahnung durch Fraunhofer unverzüglich abgestellt bzw. unterlassen wird,

(b) einer der Vertragspartner seine wesentlichen Vertragspflichten oder eine andere wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt, sofern diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von sieben Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch den jeweils anderen Vertragspartner abgestellt wird.

7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Das anwendbare Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Normen des Internationalen Privatrechts.

8 Allgemeine Bestimmungen

8.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

8.2 Erfüllungsort ist Dresden.

8.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

Anlage A

Autobench-E – Automatische Analyse Ihrer Betriebsdaten mit den folgenden Features

Autobench-E ist ein kostenfreier Webdemonstrator, mit dem Sie einfach und intuitiv Ihre Betriebsdaten selbst analysieren können. Hierbei stehen Ihnen zwei Analyse-Optionen zur Verfügung:

  • Anomalie-Detektion: Erkennen Sie in Sekunden-schnelle Optimierungspotentiale durch die Visualisierung von Abweichungen im Energieverbrauch
  • Vorher-Nachher-Analyse: Leiten Sie anhand Ihrer Betriebsdaten ab, welchen Effekt Ihre ergriffenen Optimierungsmaßnahmen gebracht haben.

Autobench-E analysiert die Zeitreihen verschiedener Betriebsdaten (z.B. Pelletverbrauch). Dabei benutzt das Tool einen Teil der Daten ("Referenzzeitraum"), um daraus automatisch eine Vorhersage der Verbräuche im "Testzeitraum" zu erzeugen. Der Vergleich der Vorhersage mit den real gemessenen Daten im Testzeitraum gibt Aufschluss über Abweichungen vom Normalzustand bzw. vom Zustand im Referenzzeitraum. So können einerseits Anomalien, also z.B. Betriebsfehler gefunden werden und andererseits die Wirkung von Maßnahmen wie Änderungen von Betriebsparametern untersucht werden.

Der kostenfreie Webdemonstrator analysiert jeweils eine Zeitreihe eines Parameters in einem Analysedurchlauf. Für eine ganzheitliche Betrachtung und Optimierung Ihrer Energieverbräuche kommen Sie gern auf uns zu.

Link zum Tool: https://www.autobench.eas.iis.fraunhofer.de